• Was kostet ein Architekt

[Einfach erklärt] Was kostet ein Architekt wirklich? Die 9 Schritte

Was kostet ein Architekt wirklich und wie kann ich vermeiden, dass ich zuviel bezahle?

Viele Menschen die nach einem Architekten suchen, wissen nicht auf welcher gesetzlichen Basis ein Architekten Honorar berechnet wird (und berechnet werden muss).

Denn es gilt: Das Architektenhonorar ist gesetzlich geregelt. Ein Architekt muss sich hier an gewisse Grenzen halten.

Festgeschrieben ist das in der sogenannten HOAI. Der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

In diesem Artikel möchte ich Ihnen nun also in wenigen Schritten erklären woraus sich das Architektenhonorar zusammensetzt und worauf Sie achten sollten.

Mit Hilfe der 9 Schritte die Frage „Was kostet ein Architekt“ beantworten:

Wenn Sie ein Haus bauen wollen oder eine Sanierung mit Veränderung des Baukörper einer Immobilie planen, dann möchten Sie auch wissen, wie hoch am Ende die Rechnung des Architekten ist. Grundsätzlich entscheiden zwei Faktoren über die Höhe eines Architekten Honorars.

  1. Der Schwierigkeitsgrad des Gebäudes (Zonen I-V)
  2. Das Bauvolumen mit den Netto-Baukosten der Kostengruppen 300 + 400

Berechnet wird das Honorar mit Hilfe der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, der HOAI in der gültigen Fassung aus 2013. Wie schon angesprochen, kommen wir nun zu den tatsächlichen Faktoren, die eine derartige Rechnung beeinflussen.

Zum einen sind es die Dimensionen des Projekt oder des Bauvorhaben. Hier gelten gewissen Honorarzonen. Diese Zonen teilen sich in die Schwierigkeistgrade I – V. Die Honorarzonen III und IV sind die geltenden Zonen, die beim Bau eines Einfamilienhauses angewandt werden. Im speziellen Ansatz der Honorare geht es um den Grad der Schwierigkeit und den Aufwand bei der Erstellung einer Bauzeichnung und der weiteren Baubegleitung. Die Zone I bestimmt zum Beispiel das Honorar für einfache Gebäude, wie etwas eine Lagerhalle oder eine Betriebshalle.

Zum anderen ist es das Bauvolumen mit den Netto-Baukosten der Kostengruppen 300 + 400 aus der DIN276. Diese Netto-Baukosten müssen durch den Architekten selbst in einer der kommenden 9 Schritte (Leistungsphasen) erarbeitet und geschätzt werden. Er muss sich also selbst die Höhe seines Honorars ermitteln.

Die Frage „Was kostet ein Architekt“ im Bezug auf die Phasen der Leistung HOAI

Es gibt eine allgemeine Faustformel, bei der Ihnen schneller klar wird, was kostet ein Architekt: Man geht von 10 % der gesamten Bausumme aus, die man als Architektenhonorar einplanen kann. Sie sollten allerdings die Leistungen des Architekten genau betrachten und dazu ist es ratsam, dass Sie sich einmal mit den 9 HOAI Leistungsphasen beschäftigen.

Das gesamte Architektenhonorar, das aufgrund der oben genannten Punkte ermittelt wurde, wird nun auf 9 verschiedene „Teil-Leistungen“ heruntergebrochen. Je nachdem, welche Leistung der Architekt für Sie übernehmen soll, verlangt er also gewisse Prozentsätze.

Und natürlich: auch diese Prozentsätze sind in der HOAI geregelt.

1. Grundlagenermittlung 2 %
2. Vorplanung 7 %
3. Entwurfsplanung 15 %
4. Genehmigungsplanung 3 %
5. Ausführungsplanung 25 %
6. Vorbereitung der Vergabe 10 %
7. Mitwirkung bei der Vergabe 4 %
8. Objektüberwachung 32 %
9. Objektbetreuung 2 %

 

 

Die 1. Leistungsphase: Die Ermittlung der Grundlagen

Was kostet ein Architekt und wie bewerten sich die Grundlagen. Wie Sie jetzt wissen gibt es Honorarzonen und Leistungsphasen. Die erste Leistungsphase befasst sich mit der Analyse und einer Bestandsermittlung durch den Architekten. Die 1 . Leistungsphase schildert den Beginn der Planung. Auch eine Ortsbesichtigung ist in diesen Kosten enthalten und Sie wissen jetzt mehr, denn der Architekt berät Sie genau zu dem geplanten Projekt. Diese Planungsphase macht etwa 2 % der gesamten Kosten für die Architektenleistung aus.

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Die 2. Leistungsphase beinhaltet die Schätzung der Kosten und die gesamte Vorplanung

Phase 2 der Honorarzonen beschreibt die Zielvorstellungen und die Analyse der Grundlagen. Hier geht es in der Planung um das gesamte Konzept beim Bau eines Eigenheim. Sie merken jetzt schon, wie sich die Kosten ergeben und die Frage; was koste ein Architekt, fügt sich zusammen. Es werden Kostenschätzungen zu allen wichtigen Bauabschnitten ermittelt und dazu nutzt der Architekt die DIN 276. Hier werden etwa 7 % der Kosten des gesamten Honorar eines Architekten angesetzt.

Die 3. Leistungsphase als Entwurf

In der dritten Phase der Honorarzonen eines Architekten kommt es jetzt zum Entwurf der Baumaßnahme in Form einer Plans. Es werden Zeichnungen erstellt und das Projekt nimmt konkrete Formen an. Hier entfallen 15 % der Gesamtkosten auf diese Phase und es werden jetzt auch Pläne präsentiert, die bereits Maßstabsgerecht vorgelegt werden.

Die Genehmigungsphase in der 4. Leistungsphase

Bei der 4. HOAI Leistungsphase werden vom Architekten die entsprechenden benötigten Genehmigungen und Zustimmungen für den Bau des Eigenheims eingeholt. Alle Planungsunterlagen werden jetzt vollständig erstellt und ergänzt. Bauanträge, Änderungsanträge und die Korrespondenz mit den Baubehörden wird in dieser Phase abgeschlossen und erledigt. Die 4. Leistungsphase macht im Gesamthonorar etwa 3 % der Gesamtkosten aus.

Was kostet ein Architekt

Die reale 5. Leistungsphase als Ausführungsplanung

In der 5. Leistungsphase übernimmt der Architekt die Planung für die Ausführung mit Detail und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis sogar 1:1 sodass die relevanten und erforderlichen Anforderungen an die Ausführung überlegt sind. Diese Pläne dienen dann den Ausführungsfirmen als Grundlage für die Ausführung. Man kann sagen: je weiter die Planung fortschreitet desto größer wird der Maßstab, was bedeutet, dass die Zeichnungen immer genauer werden. Die 5. Leistungsphase die Ausführungsplanung macht in der Gesamtrechnung des Honorar 25 % des gesamten Architektenhonorars aus.

Merkhilfe zu großem und kleinem Maßstab: Wenn wir ein Modell bauen im Maßstab M 1:50 (großer Maßstab) ist das Modell größer als wenn wir das Hausmodell im Maßstab 1:100 (kleiner Maßstab) erstellen.

Die anschließende 6. und 7. Leistungsphase „Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung der Vergabe“

In diesen beiden Leistungsphasen geht es darum nun zu den erstellten Werk oder Ausführungsplänen (Leistungsphase 5 siehe oben) die entsprechenden textlichen Beschreibungen zu erstellen.

Dies hat die Aufgabe, dass man dann Ausschreibungstexte erhält die an verschiedene Handwerker und Ausführungsfirmen verschickt werden können, mit dem Ziel, dass die Firmen Ihre Preise in das Leistungsverzeichnis eintragen.

Wichtig ist hier zu verstehen, dass nur so ein wirklich vergleichbares Angebote von verschiedenen Firmen vorliegt, weil alle die gleichen Texte und Pläne als Grundlage für Ihre Kalkulation vorliegen haben.

Diese Rückläufer (Ausgefüllte Leistungsverzeichnisse) werden dann ausgewertet und mit den Firmen bezüglich Preisen, Zeitrahmen und eventuellen Optimierungsvorschlägen besprochen.

Sind hier alle Unklarheiten geklärt und die Preise miteinander verglichen erfolgt die Beauftragung an die Firma mit dem besten Preis/ Leistungsverhältnis. (Mitwirkung bei der Vergabe)

Die 6 und 7. Leistungsphasen der Vergabe machen zusammen in der Gesamtrechnung des Honorar 14 % des gesamten Architektenhonorars aus.

(Übrigens: Zwar muss der Architekt bezahlt werden und verursacht Kosten, doch dafür bringt er auch einen gigantischen Nutzen. Im Gegensatz dazu stehen diese 6 gemeinen Kostenfallen, die einen Hausbau in Gefahr bringen können.)

Die 8. Leistungsphase: Objektüberwachung

Die Objektüberwachung oder auch oft als Bauleitung bezeichnet, ist die Leistungsphase bei der es um die Umsetzung der Planung in die Realität geht.

Das Gebäude wird erstellt.

An Hand des Prozentsatzes von 32 %  des gesamten Architektenhonorars kann man erkennen wieviel Zeit und Aufwand in dieser Leistungsphase nötig ist.

Zu den Aufgaben des Architekten gehören zum Beispiel: Überwachung der Ausführung hinsichtlich, der Genehmigung, der Statik, der Werkplanung, der Ausschreibung, Terminkoordination, Dokumentation, Kostenkontrolle, Änderungen, Abnahmen und Übergabe des fertigen Objektes.

Jeder der schon einmal versucht hat einen Handwerker für eine Reparatur termingerecht zu bestellen kann sich vorstellen was Terminkoordination bedeutet wenn zum Beispiel 5 verschiedene Firmen nacheinander „In Time“ auf der Baustelle Hand in Hand greifen müssen.

Die letzte Leistungsphase 9 die Objektbetreuung  wird meistens gesondert und nicht mit den Leistungsphasen 1-8 beauftragt, denn sie hat die Aufgabe die Gewährleistungsansprüche festzustellen nach der Fertigstellung.

Die 9. Leistungsphase die Objektbetreuung macht in der Gesamtrechnung des Honorars 2 % des gesamten Architektenhonorars aus.

Wie Eingangs beschrieben belaufen sich die Gesamtkosten des Honorar für einen Architekten je nach Schwierigkeitsgrad des Gebäudes, (der Schwierigkeitsgrad wird mit der Zone definiert) auf etwa 10 – 15 % der Baukostensumme. Das genaue Honorar (Gesamthonorar= 100%) wird anhand der Honorarzone und der Honorartafel ermittelt.

Interessant ist noch zu wissen, dass die HOAI nicht die werkvertragliche Verpflichtung ist hinsichtlich Art und Menge der geschuldeten Einzeltätigkeiten des Architekten, sondern ist Preisrecht innerhalb dessen das Honorar des Architekten rechtsgültig vereinbart werden kann.

Mit Hilfe der Tabelle die Frage „Was kostet ein Architekt“ beantworten

Zusammengefasst können Sie nun anhand folgender Tabelle noch einmal sehen, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen sollten und welche Kosten damit verbunden sind.

1. Grundlagenermittlung 2 %
2. Vorplanung 7 %
3. Entwurfsplanung 15 %
4. Genehmigungsplanung 3 %
5. Ausführungsplanung 25 %
6. Vorbereitung der Vergabe 10 %
7. Mitwirkung bei der Vergabe 4 %
8. Objektüberwachung 32 %
9. Objektbetreuung 2 %

 

Das ist sein Geld wert – „Was kostet ein Architekt?“

Als Fazit erkennen Sie schnell, wie bequem und einfach der Bau Ihres Eigenheim mit einem guten Architekten ist. Die genannten Prozente und Werte der Kosten orientieren sich an der jeweils geltenden HOAI und Sie können mit dem freiberuflich und selbstständig tätigen Architekten, den Sie auswählen auch immer ein freies Honorar vereinbaren, sofern Sie nicht den Mindestsatz der gültigen HOAI unterschreiten (Preisrecht).

Auch eine Abrechnung auf Stundenbasis mit Nachweis ist möglich ganz besonders dann wenn der Planungsaufwand noch nicht klar ist, wobei sich dann die Kosten pro Stunde um die 70 – 130 Euro (Netto)  üblicherweise belaufen.

Sie können entscheiden, was Ihnen am Ende geboten wird und zu welchem Preis.

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2017-07-27T10:44:06+02:00

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